Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von DCD Enterprises Limited (firmierend als Display Cabinets Direct)
1. Status der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („die Bedingungen“) gelten für alle Waren- und Dienstleistungsverträge zwischen DCD Enterprises Limited, firmierend als Display Cabinets Direct („das Unternehmen“) und jeder Person oder Gesellschaft, die die Angebote für die vom Unternehmen zu liefernden Waren gemäß diesen Bedingungen („der Käufer“) annimmt. Im Falle von Widersprüchen zu einer Bestellung, einem Schreiben oder einer Vertragsform, die vom Käufer und dem Unternehmen gesendet wurde, oder einer anderen Kommunikation zwischen dem Käufer und dem Unternehmen (unabhängig von ihren jeweiligen Daten) haben die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich und, im Falle des Unternehmens, von einem seiner Direktoren unterzeichnet, anders vereinbart.
1.2. Keine Erklärung, Beschreibung, Information, Garantie, Bedingung oder Empfehlung, die in einer Preisliste, Werbung, Dokumentation oder Kommunikation enthalten oder mündlich von einem der Vertreter oder Mitarbeiter des Unternehmens abgegeben wurde, darf so ausgelegt werden, dass sie eine Bestimmung dieses Vertrags in irgendeiner Weise erweitert, ändert oder außer Kraft setzt.
2. Definitionen
In diesen Bedingungen haben die folgenden Ausdrücke die ihnen unten zugewiesenen Bedeutungen:
2.1. „Das Unternehmen“ bedeutet DCD Enterprises Ltd;
2.2. „Der Käufer“ bedeutet die juristische Person, mit der der Vertrag vom Unternehmen geschlossen wird;
2.3. „Die Waren“ bedeuten alle Waren, die vom Unternehmen an den Käufer gemäß der Auftragsbestätigung des Unternehmens, die vom Käufer akzeptiert wird, oder jeder schriftlichen Bestellung des Käufers, die vom Unternehmen akzeptiert wird, geliefert werden;
2.4. „Die Geschäftsräume des Unternehmens“ bedeuten die Geschäftsräume des Unternehmens in 2 The Stables, Lower Farm, High Street, Irchester, Northants, NN29 7AB
2.5. „Das Lieferdatum“ bedeutet das Datum, an dem die Waren vom Käufer von den Geschäftsräumen des Unternehmens oder einer anderen vom Unternehmen angegebenen Adresse abgeholt werden, oder das Datum der Lieferung der Waren, je nachdem, was zutrifft;
2.6. „Der Vertrag“ bedeutet der Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer über die Lieferung und/oder Vermietung der Waren.
3. Grundlage des Verkaufs
3.1. Das Unternehmen verkauft und der Käufer kauft die Waren, jeweils vorbehaltlich der Bedingungen, die den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen und Bedingungen regeln.
4. Bestellungen und Spezifikationen
4.1. Ungeachtet dessen, dass das Unternehmen dem Mieter ein detailliertes Angebot unterbreitet hat, ist keine Bestellung für das Unternehmen bindend, es sei denn und bis sie vom Unternehmen angenommen wurde.
4.2. Der Käufer ist gegenüber dem Unternehmen dafür verantwortlich, die Richtigkeit der Bedingungen jeder vom Käufer eingereichten Bestellung (einschließlich aller anwendbaren Spezifikationen) sicherzustellen und dem Unternehmen alle notwendigen Informationen bezüglich der Waren zu geben.
4.3. Keine vom Unternehmen angenommene Bestellung kann vom Käufer storniert werden, außer mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens und unter der Bedingung, dass der Käufer das Unternehmen vollständig gegen alle Verluste (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten (einschließlich der Kosten für alle verwendeten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Ausgaben, die dem Unternehmen infolge der Stornierung entstehen, entschädigt.
4.4 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Annahme von Verträgen für Druckarbeiten oder den Kauf von Ausrüstung von jedem Unternehmen oder jeder Organisation abzulehnen.
5. Preis der Waren
5.1. Der Preis der Waren ist der vom Unternehmen in der Auftragsbestätigung angegebene Preis, und sofern nicht anders unter den Bedingungen eines Angebots oder in einer Preisliste des Unternehmens angegeben und sofern nicht schriftlich zwischen dem Käufer und dem Unternehmen anders vereinbart, werden alle Preise vom Unternehmen ab Werk angegeben, und wenn das Unternehmen vereinbart, die Waren an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmens zu liefern, ist der Käufer verpflichtet, die Kosten des Unternehmens für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.
5.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden Mehrwertsteuer, die der Käufer zusätzlich an das Unternehmen zu zahlen hat.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Das Unternehmen gewährt nicht automatisch Kreditfazilitäten. Sollte das Unternehmen dem Käufer Kreditfazilitäten gewähren, sind alle Gebühren strikt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Wenn der Käufer kein Kreditkonto besitzt, ist die Zahlung mit der Bestellung oder nach Erhalt einer Proforma-Rechnung zu leisten.
6.2. Die vollständige Zahlung ist dem Unternehmen zu leisten, und der Käufer ist nicht berechtigt, eine Aufrechnung, ein Zurückbehaltungsrecht oder ein ähnliches Recht oder einen Anspruch auszuüben.
6.3. Die Zahlungsfrist ist wesentlich für den Vertrag;
6.4. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Kreditfazilitäten jederzeit und ohne Vorankündigung zu entziehen;
6.5. Unbeschadet anderer Rechte, die es haben mag, ist das Unternehmen berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Lloyds Bank plc auf alle Mietgebühren und andere überfällige Zahlungen zu berechnen, wobei diese Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum des vollständigen Zahlungseingangs laufen, unabhängig davon, ob ein Urteil zuvor oder danach ergangen ist.
7. Lieferung
7.1. Angegebene Liefertermine für die Waren sind nur annähernd, und das Unternehmen haftet nicht für Lieferverzögerungen der Waren, gleich aus welchem Grund. Die Lieferzeit ist nicht wesentlich, es sei denn, dies wurde zuvor vom Unternehmen schriftlich vereinbart, obwohl die folgenden Lieferrichtlinien normalerweise nach Erhalt der Auftragsbestätigung gelten.
7.2. Falls das Unternehmen die Waren aus einem anderen Grund als einer Ursache, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegt, oder einem Fehler des Käufers nicht liefert und das Unternehmen dem Käufer entsprechend haftbar ist, beschränkt sich die Haftung des Unternehmens auf den Überschuss (falls vorhanden) der Kosten für den Käufer (auf dem günstigsten verfügbaren Markt) ähnlicher Waren, die die nicht gelieferten ersetzen sollen, über den Preis der Waren.
7.3. Falls der Käufer die Annahme der Waren verweigert oder es versäumt, dem Unternehmen zum angegebenen Lieferzeitpunkt angemessene Lieferanweisungen zu geben (außer aus einem Grund, der außerhalb der angemessenen Kontrolle des Käufers liegt, oder aufgrund eines Fehlers des Unternehmens), so kann das Unternehmen, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihm zur Verfügung stehen, Folgendes tun:
7.3.1. die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung lagern und dem Käufer die angemessenen Lagerkosten (einschließlich Versicherung) in Rechnung stellen; oder
7.3.2. die Waren zum bestmöglichen Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufsspesen) dem Käufer den Überschuss über den Vertragspreis gutschreiben oder dem Käufer einen etwaigen Fehlbetrag unter dem Vertragspreis in Rechnung stellen.
8. Risiko und Eigentum
8.1. Das Risiko von Beschädigung oder Verlust der Waren geht sofort auf den Käufer über, sobald die Waren die Geschäftsräume des Unternehmens oder den Lagerort für den Versand an den Käufer verlassen. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Schäden oder Fehlmengen, die während des Transports auftreten.
8.2. Ungeachtet der Lieferung und des Übergangs des Risikos an den Waren oder anderer Bestimmungen dieser Bedingungen geht das Eigentum an den Waren erst auf den Käufer über, wenn das Unternehmen die vollständige Zahlung des Preises der Waren und aller anderen Waren, die vom Unternehmen an den Käufer verkauft werden sollen und deren Zahlung fällig ist, in bar oder in verrechneten Mitteln erhalten hat.
8.3. Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, hält der Käufer die Waren als Treuhänder und Verwahrer des Unternehmens und hält die Waren getrennt von denen des Käufers und Dritter und ordnungsgemäß gelagert, geschützt und versichert und als Eigentum des Unternehmens gekennzeichnet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer berechtigt, die Waren im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen oder zu verwenden, muss dem Unternehmen jedoch die Erlöse aus dem Verkauf oder anderweitigen Verwertung der Waren, ob materiell oder immateriell, einschließlich Versicherungserlöse, gutschreiben und alle Barerlöse getrennt von allen Geldern oder Eigentum des Käufers und Dritter halten und, im Falle materieller Erlöse, ordnungsgemäß lagern, schützen und versichern.
8.4. Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht (und sofern die Waren noch existieren und nicht weiterverkauft wurden), ist das Unternehmen jederzeit berechtigt, den Käufer aufzufordern, die Waren dem Unternehmen zu übergeben, und, falls der Käufer dies nicht unverzüglich tut, alle Geschäftsräume des Käufers oder Dritter zu betreten, wo die Waren gelagert, geschützt und versichert sind.
8.5. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren, die Eigentum des Unternehmens bleiben, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für eine Verbindlichkeit zu belasten; tut der Käufer dies jedoch, werden alle vom Käufer an das Unternehmen geschuldeten Gelder (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel des Unternehmens) sofort fällig und zahlbar.
9. Garantien, Haftung und Gewährleistung
9.1. Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass das Unternehmen weder der ursprüngliche Hersteller noch der Lieferant der Ausrüstung ist und dass die Ausrüstung vom Mieter als für seinen Zweck geeignet ausgewählt wurde. Der Käufer erklärt sich daher damit einverstanden und erkennt an, dass alle Bedingungen, Garantien oder Zusicherungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend oder gesetzlich oder anderweitig in Bezug auf die Ausrüstung oder ihre Eignung für einen bestimmten Zweck, hiermit ausdrücklich ausgeschlossen sind.
9.2. Vorbehaltlich der unten dargelegten Bedingungen garantiert das Unternehmen, dass die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung ihrer Spezifikation entsprechen und für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Datum ihrer ersten Nutzung oder zwölf Monaten ab Lieferung, je nachdem, was zuerst eintritt, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
9.3. Die oben genannte Garantie wird vom Unternehmen unter den folgenden Bedingungen gegeben:
9.3.1. das Unternehmen haftet nicht für Mängel, die auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeitsbedingungen, Nichtbeachtung der Anweisungen des Unternehmens (mündlich oder schriftlich), Missbrauch oder Änderung oder Reparatur der Waren ohne Genehmigung des Unternehmens zurückzuführen sind;
9.3.2. das Unternehmen haftet unter der oben genannten Garantie (oder einer anderen Bedingung oder Garantie) nicht, wenn der Gesamtpreis für die Waren bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt wurde.
9.4. Sofern in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen und außer wenn die Waren an eine Person verkauft werden, die als Verbraucher handelt (im Sinne des Unfair Contract Terms Act 1977), sind alle gesetzlich oder nach dem Gewohnheitsrecht stillschweigend oder anderweitig implizierten Gewährleistungen oder sonstigen Bestimmungen im vollen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
9.5. Werden die Waren im Rahmen eines Verbrauchergeschäfts (gemäß der Definition in der Consumer Transactions Restrictions on Statements Order 1976) verkauft, so bleiben die gesetzlichen Rechte des Käufers von den Bedingungen unberührt.
9.6. Jeder Anspruch des Käufers, der auf einem Mangel an Qualität oder Zustand der Waren oder deren Nichtübereinstimmung mit den Spezifikationen beruht, muss (unabhängig davon, ob die Lieferung vom Käufer verweigert wird oder nicht) dem Unternehmen innerhalb von 48 Stunden nach dem Lieferdatum (oder, falls der Mangel oder die Nichtübereinstimmung bei zumutbarer Prüfung nicht ersichtlich war) innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels oder der Nichtübereinstimmung gemeldet werden. Wird die Lieferung nicht verweigert und der Käufer das Unternehmen nicht entsprechend benachrichtigt, so ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren abzulehnen, und das Unternehmen haftet nicht für diesen Mangel oder diese Nichtübereinstimmung, und der Käufer ist verpflichtet, den Preis so zu zahlen, als ob die Waren gemäß dem Vertrag geliefert worden wären. (Gültige Ansprüche basieren strikt auf der Einhaltung unseres Beschwerdeverfahrens).
9.7. Wenn ein gültiger Anspruch in Bezug auf die Waren, der auf einem Mangel an Qualität oder Zustand der Waren oder deren Nichtübereinstimmung mit den Spezifikationen beruht, dem Unternehmen gemäß den Bedingungen mitgeteilt wird, ist das Unternehmen berechtigt, die Waren (oder den betreffenden Teil) kostenlos zu ersetzen oder zu korrigieren, wobei das Unternehmen keine weitere Haftung gegenüber dem Käufer hat. Bitte beachten Sie unser Beschwerdeverfahren, das auf Anfrage erhältlich ist.
9.8. Außer im Falle von Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurden, haftet das Unternehmen dem Käufer gegenüber nicht aufgrund einer Zusicherung oder einer stillschweigenden Garantie, Bedingung oder anderer Bestimmungen oder einer Pflicht nach dem Gewohnheitsrecht oder nach den ausdrücklichen Vertragsbedingungen für Folgeschäden oder -verluste (sei es für entgangenen Gewinn oder anderweitig), Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche auf Folgeschäden jeglicher Art (und sei es durch Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder anderweitig), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren oder deren Nutzung oder Weiterverkauf durch den Käufer ergeben, außer wie ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen.
9.9. Das Unternehmen haftet dem Käufer gegenüber nicht und gilt nicht als Vertragsverletzer aufgrund einer Verzögerung bei der Erfüllung oder einer Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Unternehmens in Bezug auf die Waren, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegt.
10. Insolvenz des Käufers
10.1. Diese Klausel gilt, wenn:
10.1.1. der Käufer eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder einem Verwaltungsverfahren unterliegt oder (als Einzelperson oder Firma) bankrott wird oder (als Gesellschaft) in Liquidation geht (außer zum Zweck der Fusion oder Rekonstruktion); oder
10.1.2. ein Treuhänder Besitz ergreift oder ein Empfänger für das Eigentum oder die Vermögenswerte des Käufers bestellt wird; oder
10.1.3. der Käufer die Geschäftstätigkeit einstellt oder droht, sie einzustellen; oder
10.1.4. das Unternehmen vernünftigerweise befürchtet, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer eintreten wird.
10.2. Wenn diese Klausel zutrifft, ist das Unternehmen unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihm zur Verfügung stehen, berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen unter dem Vertrag ohne Haftung gegenüber dem Unternehmen auszusetzen, und wenn die Waren geliefert, aber nicht bezahlt wurden, wird der Preis sofort fällig und zahlbar, ungeachtet einer vorherigen Vereinbarung oder Absprache, die dem entgegensteht.
11. Höhere Gewalt
11.1. Das Unternehmen ist berechtigt, die Lieferung zu verzögern oder zu stornieren oder die gelieferte Menge zu reduzieren, wenn es durch Umstände außerhalb seiner Kontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Formen von Arbeitskampfmaßnahmen, Unfälle, Krieg, Feuer, Reduzierung oder Nichtverfügbarkeit von Strom im Fertigungswerk, Maschinenausfälle oder Mangel oder Nichtverfügbarkeit von Rohmaterialien oder Arbeitskräften aus normalen Bezugsquellen, daran gehindert, gehindert oder verzögert wird, die Ausrüstung auf dem normalen Weg oder mit den normalen Liefermitteln zu beschaffen oder zu liefern.
12. Mitteilungen
12.1. Mitteilungen, die von einer Partei an die andere zu richten sind, müssen schriftlich erfolgen und können entweder persönlich zugestellt oder per Einschreiben oder Fax an die Geschäftsräume des Unternehmens gesendet werden. Die Zustellung per Hand gilt als erfolgt bei Lieferung an die entsprechende Adresse, die Zustellung per Einschreiben 3 Tage nach dem Datum des Versands und die Zustellung per Fax bei Übermittlung der entsprechenden Mitteilung.
12.2. Jede Mitteilung, die von einer Partei an die andere gemäß diesen Bedingungen erforderlich oder zulässig ist, muss schriftlich an die andere Partei an deren eingetragenen Sitz oder Hauptgeschäftssitz oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die zum jeweiligen Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung der die Mitteilung machenden Partei mitgeteilt wurde.
12.3. Der Verzicht des Unternehmens auf eine Vertragsverletzung durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung.
12.4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder undurchsetzbar befunden werden, so bleiben die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen und der Rest der betreffenden Bestimmung hiervon unberührt.
12.5. Der Vertrag unterliegt den Gesetzen Englands.
13. Gesamtschuldnerische Haftung
13.1. Sind zwei oder mehr Personen als Käufer Vertragspartei, so ist die Haftung dieser Personen gesamtschuldnerisch.
14. Anwendbares Recht
14.1. Der Vertrag unterliegt dem englischen Recht und wird entsprechend ausgelegt.